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| Cautio Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse: Mit acht Kupferstichen aus der >Bilder-Cautio
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Viel gelobt - längst nicht genug gelesen
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Alle meine Rezensionen ansehen (REAL NAME) Rezension bezieht sich auf: Cautio Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse: Mit acht Kupferstichen aus der >Bilder-Cautio (Taschenbuch) Spees 1631 anonym lateinisch erschienene "Cautio Criminalis" ist eine ebenso fesselnde wie bedrückende Lektüre und zugleich von der ersten bis zur letzten Seite ein atemberaubender Balanceakt: Nie lässt es der Autor am gebotenen Respekt gegenüber den Autoritäten seiner Zeit fehlen - aber ihr Handeln nimmt er erbarmungslos auseinander.
Die Frage, ob es überhaupt Hexen gibt, beschäftigt Spee dabei überhaupt nicht. Er bezweifelt vielmehr, dass man Hexen mit den üblichen Verfahren überführen kann. Spee argumentiert nicht naturwissenschaftlich, ja kaum einmal theologisch. Er argumentiert streng juristisch und weist nach, dass die gängigen Verfahren bei Hexenprozessen, insbesondere die Anwendung der Folter und die Nutzung von durch Folter gewonnenen Informationen, so gut wie ausschließlich illegal sind - nach der Rechtslage von 1631!
Spee räumt ein, dass eine Obrigkeit ein so großes Übel wie die Hexerei engagiert bekämpfen und ein so großer Übeltäter wie eine Hexe hart bestraft werden müsse. Aber nicht schon der Verdacht dürfe den Verdächtigten seine Rechte kosten. Und nicht schon die Kritik am Verfahren gegen Verdächtige dürfe den Kritiker in Verdacht bringen, selbst ein Hexer zu sein.
Spees Fazit (S. 288/89) ist bedrückend: "Wenn nur die Prozesse unablässig und eifrig betrieben werden, dann ist heute niemand, gleich welchen Geschlechtes, in welcher Vermögenslage, Stellung und Würde er sei, mehr sicher genug, sofern er nur einen verleumderischen Feind hat, der ihn verdächtigt und in den Ruf bringt, ein Zauberer zu sein."
Der Gegenstand von Friedrich Spees "Cautio Criminalis" ist - Gott sei Dank - nicht mehr aktuell. Das Buch aber ist es: Wendet man seine Argumentation auf schwer nachweisbare Verbrechen an, die wir heute fürchten, wie beispielsweise Terrorismus, dann kann man schon nachdenklich werden. Die Bereitschaft, Sicherheit zu Lasten des Rechts zu gewinnen, hat sich besonders seit 2001 weiter verbreitet, als Anhängern des Rechtsstaats lieb sein kann. Auch die Neigung, den Verteidiger eines Beschuldigten kurzerhand selbst zu verdächtigen, ist keineswegs mit den Hexenprozessen ausgestorben.
Eine Rezension von Ein Kunde
vom 3. Juli 2011 | | |
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